Hier finden Sie unsere AGB/AVB für unsere Dienstleistungen

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB)

Mietwagenübergabe erfolgt an einer CarVia Vermietstation

CarVia GmbH

A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Wasser- und Motorölstandes sowie Reifendrucks, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Bei einem Cabrio ist das Verdeck zu schließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

2. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die fälligen Entgelte in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Der gültige Tarif entspricht dem bei der Betankung gültigen Literpreise und einer zusätzlichen Service Gebühr i. H. v. 15,00 EUR.

Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.

3. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.

B: Reservierungen, Buchungen

1. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

2. Die maximale Anmietdauer bei einer online Buchung beträgt 27 Tage. Bis zu einer Woche (7 Tage) vor Mietbeginn kann die Buchung kostenlos storniert oder umgebucht werden. Danach ist bis zu einer Stunde vor Mietbeginn eine Stornierung und Änderung der Buchung gegen eine Stornierungs- oder Umbuchungsgebühr i. H. v. 30 % des ursprünglichen Mietpreises zzgl. etwaiger gewählter Extras möglich. Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Vermieterin keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind. Stornierungen erfolgen schriftlich und sind zu richten an:

CarVia GmbH
Elisabethstraße 44
80796 München
E-Mail info@carvia.de

C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland

1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Im Falle von Online-Zahlungen muss das bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der Fahrer das Mindestalter des gebuchten Fahrzeugs erfüllen (für Fahrer unter einem vom gebuchten Fahrzeug abhängigen Alter kann ferner eine zusätzliche Junge-Fahrer Gebühr erhoben werden) und die Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis muss über 2 Jahre betragen.

2. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. - bei Firmenkunden - von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung auf der Website von CarVia eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer im Original zwingend notwendig.

3. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.

4. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden

- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

6. Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.

7. Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.

8. Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

9. Grundsätzlich ist eine Auslandsnutzung der Mietfahrzeuge untersagt. Eine Auflistung der Länder, in denen die jeweiligen Fahrzeuge genutzt werden können, kann vor Reservierung auf der Webseite von CarVia eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Darüber hinaus sind die Länder, in denen das betreffende Mietfahrzeug genutzt werden darf, im Mietvertrag aufgeführt. Um dem erhöhten Diebstahlrisiko außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz zu begegnen, sind dort überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass der Vermieter im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt.

10. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5. oder 7. berechtigen CarVia zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der CarVia auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5., 6., 7., 8. oder 9. entsteht, bleibt unberührt.

D: Mietpreis, sonstige Gebühren

1. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Zusatzkilometer, Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren, Mautgebühren im Falle der Ziffer I.5, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten. Ein etwaiger Standortzuschlag wird auf den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.

3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren in Rechnung gestellt.

4. Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart. Als Einwegmiete wird nachfolgend ein Mietvertrag bezeichnet, in dem als Ort der Rückgabe eine Station vereinbart ist, die von der Station abweicht, an der das Fahrzeug an den Mieter übergeben wurde. Wird bei einer Einwegmiete das Fahrzeug an einer anderen Station als der im Mietvertrag als Rückgabeort vereinbarten Station abgegeben, hat der Mieter eine gesondert zu vereinbarende Gebühr zu zahlen.

5. Sonstige Gebühren

- Verspätete Rückgabe, d. h. mindestens 1 Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit: 1 zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden; wenn der Kunde die Verspätung zu vertreten hat: 1 zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden zzgl. 50 %
- Rückführungsgebühr: 250,00 EUR plus 2,50 € pro km
-
Sonderreinigung: 179,00 €
- Schlüsselverlust: 950,00 €

E: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen-Unfall-Schutz

1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens bei der Abholung des Fahrzeugs fällig.

2. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird die Vermieterin die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern die Vermieterin nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder die Vermieterin die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.

3. Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der bei Buchung sowie im Mietvertrag angegebenen Kaution und ist abhängig vom Fahrzeugmodell. Auch die Sicherheitsleistung wird der Kreditkarte des Kunden belastet. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die Vermieterin kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters belastet. Die Belastung der Kreditkarte kann noch bis zu sechs Monaten nach Fahrzeugrückgabe erfolgen.

5. Die Vermieterin kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.

6. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist die Vermieterin auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

7. Weist das zurückgegebene Fahrzeug Schäden auf, die während der Mietdauer entstanden sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von Naturalrestitution). Die Vermieterin ist befugt, die Reparaturkosten von der Sicherheitsleistung abzuziehen.

F: Versicherung

1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.

2. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.

G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, sowohl telefonisch als auch schriftlich zu unterrichten.

3. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieterin zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für die Vermieterin zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es der Vermieterin zu ermöglichen, diese zu treffen.

4. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, das Fahrzeug durch handelsübliche Ortungssysteme zu überwachen.

H: Haftung der Vermieterin

1. Die Vermieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Vermieterin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

I: Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden von CarVia, für Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist CarVia berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung oder aus einem gebuchten Schutzpaket besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach lit. G dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist CarVia berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist CarVia zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von CarVia ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.

Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach dem im Mietvertrag festgehaltenen Betrag.

3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 25,00 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

4. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

5. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.

6. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

J: Rückgabe des Fahrzeuges

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der Vermieterin in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.

3. Wird das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben, insbesondere nach Rauchen oder dem Transport von Tieren, ist die Vermieterin zur Berechnung von Sonderreinigungskosten nach Aufwand oder wie in Ziffer D 5. festgelegt, berechtigt.

4. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.

5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

6. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt nach Ziffer D 5. Zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird der Vermieter dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht in Ziffer D 5. zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (Abschleppkosten, Anreise zum Fahrzeugstandort, Treibstoffkosten; Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.

8. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.

K: Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Die Vermieterin kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

Als wichtiger Grund gilt neben Verstößen gegen Ziffer C insbesondere:

- erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
- nicht eingelöste Bankeinzüge / - Schecks,
- gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
- mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
- unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
- Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr,
- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

2. Sofern zwischen Vermieterin und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und die Vermieterin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter

- ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
- der Vermieterin einen am Fahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verweigert oder einen solchen zu verbergen versucht
- der Vermieterin vorsätzlich einen Schaden zufügt
- mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist,
- ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt

3. Kündigt die Vermieterin einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.

L: Einzugsermächtigung des Mieters

1. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

M: Datenschutzklausel

1. Die CarVia GmbH ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von der CarVia oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems im Falle der Ziffer I.5 sowie im Falle der Ziffern I.3. und I.5. an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung solcher Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: CarVia GmbH, Kennwort: Widerspruch, Elisabethstraße 44, 80796 München, oder per E-Mail an: info@carvia.de.

N: Allgemeine Bestimmungen

1. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.

3. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

4. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die CarVia GmbH nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

O: Gerichtsstand, Schriftform

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München.

AGB für Carsharing (AVB)

Mietwagen wird per App stationsunabhängig angemietet

A: Miete CarVia Share

1. Der kostenpflichtige Mietzeitraum beginnt durch den Mieter über die App, wenn das Auto geöffnet und damit zugänglich gemacht wird. Das Auto kann bis zu 27 Tage gemietet werden, danach muss die Miete beendet werden. Trotz des § 545 BGB wird das Mietverhältnis auch dann nicht fortgesetzt, wenn der Mieter das Auto weiterhin nutzt. Der Paragraf § 545 BGB findet somit keine Anwendung.

2. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass durch das zugänglich machen des Autos nicht auch einer dritten Person das Führen des Autos ermöglicht wird.

3. Der Mieter ist verpflichtet bei jeder Miete den Zustand des Autos zu kontrollieren und erkennbare Schäden, mit den schon vermerkten Schäden zu vergleichen. Vorschäden sind in der App dokumentiert. Sollte ein Schaden noch nicht gemeldet sein, muss dieser unverzüglich gemeldet werden.

4. Sollte die Miete über einen Partner vermittelt worden sein, wird CarVia Vertragspartner des Mieters. Darüber hinaus gelten die AGB des Partners zusätzlich.

 

 

B: Beendigung der Miete, Zusätzliche Gebühren, Daten von Navigations- und Infotainment Systemen

 

1. Die Beendigung der Miete und die damit einhergehende erfolgreiche Rückgabe ist innerhalb des CarVia Share Geschäftsgebiets möglich. Darüber hinaus ist auch die Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebiets in einer gesonderten Zone möglich. In der gesonderten Rückgabezone werden zusätzliche Gebühren fällig. Eine Beendigung außerhalb des Geschäftsgebiets bzw. der gesonderten Zone ist nicht möglich. Das Geschäftsgebiet bzw. die gesonderte Zone lassen sich über die App einsehen.

 

2. Das Auto muss zur ordentlichen Beendigung der Anmietung im Geschäftsgebiet bzw. der gesonderten Zone auf einem freien Stellplatz im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt und per App wieder verschlossen werden. Bei dem Rückgabeversuch des Mietwagens in keinem ausgewiesenen Geschäftsgebiet wird der Mieter dementsprechend auf die Unmöglichkeit hingewiesen. Sollte es sich um einen Notfall halten, muss der CarVia Share Support kontaktiert werden, um eine außerordentliche Beendigung zu ermöglichen oder eine andere Lösung zu finden.

 

3. Innerhalb eines ausgewiesenen Geschäftsgebietes darf der Mieter das Fahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 – 17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 – 12:00 Uhr“) nur abstellen, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, wie z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen.

 

4. Erfüllt der Mieter alle Anforderungen zur Beendigung der Miete, aber die Miete lässt sich trotzdem nicht über die App beenden, ist dieser verpflichtet, die Servicehotline zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

 

5. Das Auto muss ordnungsgemäß abgestellt werden. Das heißt die Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein und die Lichter ausgeschaltet bzw. auf der Stellung „Auto“ sein. Insbesondere gilt hierzu:

 

Stellt der Mieter das Fahrzeug auf einen zugelassenen Stellplatz innerhalb des Geschäftsgebietes bzw. der gesonderten Zone ab, muss der Fahrzeugschlüssel, wenn ein Schlüssel vorhanden ist, im Fahrzeug in der dafür vorgesehenen Halterung (meistens im Handschuhfach) eingelegt werden, und das Handschuhfach wieder zugemacht werden. Bei Keyless-Go Autos, ohne Fahrzeugschlüssel ist die gesonderte Rückgabe in die Halterung nicht zu beachten. Das Fahrzeug muss anschließend per App verschlossen werden. Außerhalb des Geschäftsgebiets bzw. der Sonderzone und in allen weiteren Sonderfällen, hat der Mieter die Möglichkeit, dass Fahrzeug über den P-Modus zu schließen. In diesem Fall wird die Miete nicht beendet. Bei Beendigung der Miete außerhalb des Geschäftsgebiet muss der Mieter die Anweisungen des Servicepersonals von CarVia befolgen.

 

In jedem Fall hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, sich vor dem Verlassen des Autos zu vergewissern, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen ist. Der Mieter muss sämtliche in das Fahrzeug eingebrachte Gegenstände, welche nicht im Eigentum von CarVia stehen, aus dem Auto entfernen. Das Auto muss zusätzlich mit sämtlichen im Auto überlassenen Dokumenten einschließlich des bei Anmietung im Auto befindlichen Zubehörs zurückgegeben werden.

 

6. Durch die Koppelung vom Mobiltelefon des Mieters mit dem Auto z. B. über Bluetooth werden gegebenenfalls Daten an das Infotainment System übertragen und gespeichert. Auch werden gegebenenfalls Nutzungsdaten des Mieters bei der Verwendung des Navigationssystems vom Auto eingespeichert. Falls der Mieter nicht wünscht, dass diese Daten noch nach der Miete vorhanden bzw. durch weitere Mieter einsehbar sind, muss dieser diese selbständig im Infotainment System des Autos löschen. Das kann zum Beispiel über das Zurücksetzen des Infotainment Systems auf die Werkseinstellungen passieren. CarVia ist zu einer Löschung der Daten nicht verpflichtet.

 

7. Die Restreichweite bei Rückgabe des Autos muss unabhängig vom Antrieb (Elektro oder Verbrenner) noch mindestens 15 km betragen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Mieter die Folgekosten zum Beispiel durch zwangsweises Abschleppen oder sonstige Verbringung zu tragen. Außerdem hat er für die damit entstehenden Ausfallkosten einzustehen, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass die Kosten nicht oder nicht in der Höhe angefallen sind.

 

8. Gibt der Mieter das Auto nach Ablauf der maximalen Mietzeit (s. Abs. 1) nicht zurück, ist CarVia berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung neben der nach Tarif geltenden Zahlungssumme pro Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 100,00€ zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die nicht erfolgte Rückgabe nicht durch den Mieter verschuldet wurde. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist dadurch nicht ausgeschlossen.

 

 

C: Mietpreis Fälligkeit, digitale Rechnungsstellung, Bedingungen für Zahlungen, Kautionen (Sicherheitsleistungen) und Weitergabe der Forderung (Abtretung an Inkasso Unternehmen)

 

1. Die Rechnungen von CarVia werden grundsätzlich nur digital versandt, um die Umwelt zu schonen. Der Mieter ist damit einverstanden. Die digitale Rechnung wird, an die vom Kunden im Buchungsprofil hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und entspricht dabei allen gesetzlichen Vorgaben. Sollte der Mieter dennoch eine Rechnung in Papierform wünschen, muss er dies anzeigen und die Mehrkosten (Porto & Papierkosten) dafür tragen.

 

2. Die Abwicklung der Zahlungsarten Kreditkartenzahlung und SEPA Lastschrift erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die der Verkäufer seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto oder Bankkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach den Regelungen der Rechnungsstellung bei CarVia bzw. spätestens nach 2 Tagen des Rechnungseingang per SEPA Lastschrift. Der Verkäufer bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung, SEPA Lastschrift über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Nutzung, Reklamationen, Widerrufserklärungen und oder Gutschriften.

 

Die Bezahlung durch Einzugsermächtigung/Lastschrift kann ausschließlich von dem Konto einer Privatperson vorgenommen werden. Die Abwicklung über ein geschäftliches Girokonto ist hingegen nicht möglich.

 

Der Mieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit dem Geldinstitut des Mieters vereinbarten Bedingungen. Fällige Forderungen bleiben in diesem Fall auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf https://stripe.com/de/contact.

 

Zahlungen über die Lastschrift-Methode setzen unter anderem eine erfolgreiche Identitäts- und Bonitätsprüfung durch die Stripe Payments Europe, Ltd. sowie ein IBAN- und BIC-fähiges privates Girokonto voraus. Nach erfolgreicher Prüfung der Bonität wird die Zahlung per Lastschrift gestattet, diese kann nur an die Stripe Payments Europe, Ltd. mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://stripe.com/de/privacy / der Stripe Payments Europe, Ltd..

 

Bei einer Rücklastschrift (wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt der Mieter die Stripe Payments Europe, Ltd., die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung noch ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall trägt der Mieter, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten. Weitergehende Forderungen stehen unter Vorbehalt. Wegen der hohen Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung von weiteren Bearbeitungsgebühren bitten wir Sie, im Falle eines Widerrufs, eines Rücktritts oder einer Reklamation der Lastschrift nicht zu widersprechen. Nach Abstimmung mit dem CarVia Support kann in einem solchen Fall die Rückabwicklung der Zahlung gerne durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift stattfinden.

 

3. Der Mieter muss bei Beginn der Mietzeit bzw. schon bei der Registrierung als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Kaution leisten. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Mietpreises. Steht zu Beginn der Miete kein voraussichtlicher Mietpreis fest, ist eine Kaution laut Tarifseite zu leisten.  (Einsehbar auf https://www.carvia.de/share/tarife/gebuehren/)Wird dieser Betrag durch die entstehenden Nutzungskosten überschritten, die zu Beginn der Miete festgesetzte Kaution angepasst. Schlägt diese neue Hinterlegung der Kaution fehl, ist CarVia zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Der Mieter haftet in diesem Fall für sämtliche Kosten (bspw. für die Anschaffung eines Zweitschlüssels, die Kosten für einen Vor-Ort-Einsatz und/oder die Rückführung des Fahrzeugs), die infolge der Kündigung bzw. des Rücktritts entstehen. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. CarVia ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. CarVia kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

 

4. CarVia kann alternativ zur Belastung der Kreditkarte des Mieters einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu Gunsten von CarVia aus dem Kreditrahmen, der dem Mieter von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren/blockieren lassen.

 

5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Miete, alle sonstigen Gebühren und die Kaution (Sicherheitsleistung) über das ausgewählte Zahlungsmittel des Mieters belastet.

 

6. Der Mieter ist damit einverstanden, das CarVia Forderungen gegenüber dem Mieter jederzeit an Dritte verkaufen oder abtreten kann. In diesem Fall wird der betroffene Mieter über die Abtretung in Kenntnis gesetzt. Nach Abtretung der Forderung kann der Mieter nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

 

7. Zum Schutze vor Zahlungsausfällen und zur Prävention von Missbräuchen ermächtigt de Kunde die CarVia GmbH zur Durchführung von Bonitätsprüfungen und Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien.

 

 

D: Sicherheit von Zugangsdaten, Pflicht Wohn- und Meldeadresse aktualisieren, Unverzügliches Anzeigen bei Entzug der Fahrerlaubnis

 

1. Der Mieter legt ein Passwort zur Nutzung von digitalen Diensten innerhalb der App fest, die er nicht an Dritte weitergeben darf und vor dem Zugriff Dritter ausreichend zu schützen hat. Dieses Passwort ermöglicht den vollständigen Zugang zur App und allen Funktionen wie zum Beispiel das Öffnen von Autos. Die Zugangsdaten und das Passwort dürfen Dritten (einschließlich Familien- und Haushaltsangehörigen) nicht weitergegeben werden.

 

2. Der Mieter muss bei der Registrierung der App das Vorhanden sein seiner Fahrerlaubnis nachweisen und diese bei jeder Miete mitzuführen, dies muss er im Übrigen vor jedem Starten einer Fahrt in der App bestätigen. CarVia kann den Mieter ferner in regelmäßigen Abständen dazu aufrufen, eine aktuelle Fahrerlaubnis nachzuweisen.

 

3. Den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) muss der Mieter CarVia unverzüglich anzeigen, per Telefon unter der Nummer: +49 89 954 573 641 und per E-mail an: support@carvia.de. Mit Entzug der Fahrerlaubnis bzw. mit Eintritt anderer die Fahrerlaubnis einschränkender Umstände ist eine Nutzung der App zur Anmietung von Autos strikt untersagt. Mit Eintritt eines der vorgenannten Umstände endet bzw. ruht die Berechtigung zum Führen eines gemieteten Autos sofort. Sobald der Mieter die Fahrerlaubnis zurückerlangt, kann er sein Konto mit dem Nachweis der Fahrerlaubnis in der App wieder reaktivieren.

 

 

E: Erlaubte Nutzungen, Fahrten außerhalb von Deutschland

1. Das Auto darf nur vom Mieter gefahren werden. Zusatzfahrer, wie es sie bei traditionellen Vermietungen gibt, sind nicht zugelassen.

 

2. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden

- zur gewerblichen Personenbeförderung,

- zur Weitervermietung,

- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

- zur Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Jahr, die kleiner sind als 150 cm, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtungen (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für die Kinder verwendet werden (es sind alle Herstellerhinweise zur Montage und Demontage von Kinderrückhaltesystemen zu befolgen).

 

Dem Mieter ist es zusätzlich untersagt, das Fahrzeug

• grob zu verschmutzen oder mit Abfällen aller Art zurückzulassen,

• im Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten,

• ohne Zubehör des Fahrzeugs (z.B. Warnweste, Erste-Hilfe Koffer etc.) zurückzugeben,

• den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies erfolgt zum Schutz von Kindern oder Kleinkindern, die unter Verwendung einer Sitzerhöhung transportiert werden oder zur Einhaltung von Sicherheitshinweisen, bei der Verwendung einer Babyschale. Der Beifahrerairbag ist nach Ende der Nutzung wieder zu aktivieren. Erfolgt dies nicht, können daraus folgende Personenschäden dem verantwortlichen Mieter in Rechnung gestellt werden.

 

3. Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.

 

4. Ladungsgut muss gesetztes konform und ordentlich durch den Mieter gesichert werden

 

5. Der Mieter wird, die für sein Geschäftsgebiet bzw. Sonderzonen geltenden lokalen Parkregeln einhalten. Für das Parken, noch während der Anmietung, außerhalb des Geschäftsgebietes hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

 

6. Mit der CarVia-Share Flotte sind Auslandsfahrten nach Österreich und die Schweiz erlaubt (DACH-Region). Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Regelung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des auf der Tarifseite ausgewiesenen Betrags verpflichtet. CarVia kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet. Das Fahrzeug muss im Anmietland zurückgegeben werden. Falls dies nicht möglich ist, entstehen weitere Kosten zu Lasten des Mieters.

 

7. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern dieses Abschnittes berechtigt CarVia zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der CarVia aufgrund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern dieses Abschnittes entsteht, bleibt unberührt.

 

 

F: Zustand des Autos, Betriebsmittel und Warnmeldungen, Betankung/Laden

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (z.B. das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem oder hohem Motoröl-, Kühlwasserstand und oder Reifendruck zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Dies gilt auch für die ordnungsgemäße Rückgabe des Autos und das Verschließen beim Parken bzw. Abstellen. Alle Autos der CarVia Share Flotte sind Nichtraucher-Fahrzeuge.

 

2. Technische Eingriffe wie Wartungen und Reparaturen dürfen nicht vom Mieter beauftragt oder vorgenommen werden. Leuchten schon beim Starten des Motors oder während der Fahrt Warnmeldungen im Auto auf, ist der CarVia Share Support unverzüglich anzurufen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Dies gilt auch für alle verdächtigen oder untypischen Geräusche, die während der Fahrt festgestellt werden.

 

3. Bei Anmietung des Autos über die App kann das Auto an einer Tankstelle auf Kosten von CarVia betankt werden. Bei E-Fahrzeugen kann mit der beiliegenden Ladekarte (meist im Handschuhfach) ebenfalls das Auto auf Kosten von CarVia an allen öffentlichen Ladesäulen geladen werden.

 

Der Tankvorgang an Tankstellen erfolgt mit Hilfe der App und einer Tankkarte. Die Tankkarte befindet sich in einer Halterung im Auto (meist im Handschuhfach) und muss nach dem Benutzen wieder in die Halterung zurückgesteckt werden, ansonsten kann die Miete nicht beendet werden.

 

Tankt der Mieter an Tankstellen, die nicht von der Tankkarte unterstützt werden, muss der Mieter die Kosten auslegen. Die entstehenden Kosten werden bei ordnungsgemäßer Vorlage der Tankquittung von CarVia erstattet. Für das Tanken an einer Tankstelle außerhalb des Partnernetzes fällt eine Servicegebühr gemäß der aktuellen Gebührentabelle an. Die Servicegebühr für das Tanken an einer Tankstelle außerhalb des Partnernetzes wird nicht erhoben, soweit der Mieter nachweisen kann, dass er den Eintritt, der die Servicegebühr begründenden Umstände nicht zu vertreten hat oder dass CarVia keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die in der Gebührentabelle genannte Servicegebühr.

 

Der Ladevorgang an einer öffentlichen Ladesäule erfolgt mit Hilfe der App und einer Ladekarte. Die Ladekarte befindet sich ebenso in einer Halterung im Auto (meist im Handschuhfach) und muss nach dem Benutzen wieder in die Halterung zurückgesteckt werden, da ansonsten die Miete nicht beendet werden kann. Sollte der Mieter das Auto ohne die zur Verfügung gestellte Ladekarte an einer öffentlichen Ladesäule laden, wird CarVia unter der ordnungsgemäßen Vorlage der Ladequittung die Kosten erstatten.

 

5. Beim Aufladen eines E-Fahrzeugs hat der Mieter die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs und des verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder beschädigt ist, ist untersagt.

 

 

G: Verhalten bei Schäden, Defekten und Reparaturen und Unfällen

1. Diebstahl, Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Miete auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch CarVia mitzuteilen. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das CarVia Auto bereits bei Mietbeginn aufweist (siehe Abschnitt A: 3.). Unfälle, Schäden und Defekte entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten.

 

2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle, Feuer oder Schäden, die durch Wild verursacht werden, oder alle anderen Schäden, an denen ein von ihm geführtes CarVia Auto beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich CarVia mitzuteilen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit CarVia abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet oder der Schaden geringfügig oder nicht war.

Der Kunde darf sich erst nach den genannten Szenarien vom Unfallort entfernen:

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, CarVia davon gemäß diesem Abschnitt G: 2. informiert wurde), und

b) nach Absprache mit CarVia alle Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und

c) das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit CarVia in einer anderen Form sicher abgestellt worden konnte bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde

d) Der Mieter aufgrund von unfallbedingter Verletzung eines Unfallbeteiligten berechtigt oder entschuldigt ist.

 

3. Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes CarVia Auto beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

 

4. Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber CarVia verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird CarVia dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfalldatum vollständig ausgefüllt an CarVia in Textform (z.B. per E-Mail) zurückzusenden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Termin der Absendung der Anzeige an CarVia. Wird dem Kunden das Formular nicht zur Verfügung gestellt, ist der Kunde bis spätestens nach 7 Tagen nach dem Unfallhergang verpflichtet, CarVia einen Schadensbericht mit Angaben über Datum, Ort, Beteiligte und Unfallhergang zukommen zu lassen. Nach Erhalt der Schadensmeldung kann CarVia weitere Informationen anfordern. Geht bzw. gehen innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung und/oder die angefragten Informationen nicht bei CarVia ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. CarVia behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.

 

5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem CarVia Auto stehen in jedem Fall CarVia zu. Sind Leistungen in diesem Zuge an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an CarVia weiterleiten.

 

6. Der Kunde hat auf Verlangen der CarVia jederzeit den genauen Standort des CarVia Autos mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

 

7. Für die Auswahl der Werkstatt und für die Reparatur im Fall von Schäden ist ausschließlich die CarVia zuständig.

 

8. Entsteht durch eine Panne zum Beispiel ein Reifenplatzer eine Supportfahrt des CarVia Teams, werden dem Kunden die Kosten gemäß der Preise & Gebührenliste (https://www.carvia.de/share/tarife/gebuehren/) berechnet. Dies gilt auch wenn die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf 0€ reduziert wurde. 

 

H: Versicherungsschutz

1. Das CarVia Auto ist mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, und enthält eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf max. 15 Mio. EUR.

 

2. Die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr. Ist von der Versicherung ausgenommen.

 

3. Der Mieter ist nicht berechtigt bei Haftpflichtschäden, ohne vorherige Erlaubnis von CarVia Ansprüchen von Dritten ganz oder nur zum Teil zuzustimmen.

 

4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.

 

5. CarVia ist bevollmächtigt, gegen den Mieter geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird CarVia die Führung des Rechtsstreits überlassen. CarVia ist berechtigt im Namen des Mieters einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch Mieter Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

6. Bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt CarVia auf erstes Anfordern von sämtlichen Mautgebühren frei.

 

 

I: Haftung des Mieters, Verkehrsverstöße

1. Bei Schäden am Auto, Verlust vom Auto und Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt wurde. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

2. Eine Haftung für Schäden aus Unfall, Brand und Fahrzeugverlust kann vom Mieter durch Vereinbarung einer Haftungsfreistellung und Zahlung des dafür vereinbarten Entgelts auf einen Selbstbehalt reduzieren oder ausschließen. Diese Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Der Mieter haftet pro einzelnem Schadenereignis bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts wird dem Mieter in der App vor Abschluss des Mietvertrags angezeigt. Der Mieter hat in der App vor dem Start der Miete eine Möglichkeit die Selbstbeteiligung gegen ein Entgelt zu reduzieren.  Eine zwischen den Parteien vereinbarte Haftungsfreistellung greift nicht für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie alle Kosten, die aufgrund des Schadens entstanden sind, zum Beispiel die Rückführung oder der Austausch vom Fahrzeug. Etwaige Gebühren sind in der Gebührenliste aufgeführt. 

 

3. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. CarVia ist ebenso berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

 

4. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht im Übrigen auch nicht, wenn eine vom Mieter zu erfüllender Obliegenheit, insbesondere nach den Abschnitten E bis G dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter zu erfüllender Obliegenheit ist CarVia berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Abweichend von Hier Erwähntem bleibt der Anspruch des Mieters auf Haftungsfreistellung bestehen, soweit die Verletzung einer Obliegenheit des Mieters weder

 

a) für den Eintritt oder die Feststellung des Haftungsfreistellungsfalles noch

 

b) für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungsverpflichtung von CarVia ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.

 

5. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er während der Anmietung oder beim Abstellen des Autos verursacht. Der Mieter stellt CarVia auf erstes Anfordern von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich solcher Verstöße von CarVia erhoben werden. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, welcher CarVia für die Bearbeitung von derartigen Bescheiden und Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an CarVia richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 EUR, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. CarVia ist es gestattet, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

6. Besteht keine vertragliche Haftungsfreistellung für den Mieter und hat er einen Unfall selbst verschuldet herbeigeführt, aufgrund dessen das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig ist, hat der Mieter die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Reparaturbetrieb zu tragen. Im Fall eines Teilverschuldens hat er die Kosten entsprechend anteilig zu tragen.

 

7. Bei Beschädigung oder gar Verlust des Ladekabels für E-Fahrzeuge leistet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz, indem er die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Kabels als Pauschalbetrag gemäß Preisliste CarVia (siehe https://www.carvia.de/share/tarife/gebuehren/) erstattet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. CarVia ist es gestattet, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

 

J: Kündigung

1. Der Mieter und CarVia sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

Zusätzlich kann CarVia die Miete außerordentlich aus wichtigem Grund aufkündigen.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

• erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters

• nicht eingelöste Bankeinzüge / - Schecks,

• gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

• mangelnde Pflege des Fahrzeuges,

• unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,

• Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,

• die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Miete, z.B. wegen zu vielen Schadensfällen.

 

2. Sofern die Miete außerordentlich gekündigt wird, kann CarVia den Mieter unverzüglich und vollständig von der Nutzung der CarVia App ausschließen und ihn auf unbestimmte Zeit vom Gebrauch aller Leistungen von CarVia ausschließen. Dazu kann auch das Benutzerkonto des Mieters rückstandslos gelöscht werden.

Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:

• ein Mietauto vorsätzlich beschädigt,

• CarVia einen am Mietauto entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,

• CarVia vorsätzlich einen Schaden zufügt,

• mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von mindestens einer Anmietung von einer Wochenmiete mehr als sieben Tage im Verzug ist,

• ein Mietauto bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

 

3. Kündigt CarVia einen Mieter auf, ist der Mieter verpflichtet, das Auto samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller dazugehörigen Schlüssel unverzüglich an CarVia herauszugeben.

 

 

K: Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot

1. Der Mieter ermächtigt CarVia sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle entstehenden Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der/dem bei Abschluss und/oder Beendigung des Mietvertrages verwendeten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

 

2. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von CarVia ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich.

 

 

L: Widerspruchsrecht für Werbung & Verarbeitung von Daten

1. Der Mieter kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: CarVia GmbH Schlagwort: Widerspruch, Elisabethstr. 44, 80796 München oder per E-Mail an: support@carvia.de

 

 

M: Entsprechende Anwendung von VVG und AKB

1. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

 

 

N: Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand, Vertragssprache

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

 

2. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. CarVia wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

3. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand in München.

 

4. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit CarVia im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen unverbindlichen Service von CarVia. Bei Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.

 

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