Hier finden Sie unsere AGB/AVB für unsere Dienstleistungen

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) – CarVia Vermietung


Präambel
Diese Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Mietverträge über Fahrzeuge der CarVia GmbH („CarVia“) im stationsgebundenen Vermietgeschäft (inkl. Anlieferung ab einer Station). Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, CarVia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel


1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln – insbesondere die regelmäßige Prüfung eines ausreichenden Wasser- und Motorölstands, des Reifendrucks sowie fälliger Inspektionen – zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zu verschließen; bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.


2. Das Fahrzeug wird im Regelfall vollgetankt bzw. vollgeladen übergeben; es ist mit gleichem Kraftstoff- bzw. Batterieladestand zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe mit einer geringeren Betankung bzw. Ladung, berechnet CarVia Betankungs- und Ladekosten gemäß der jeweils gültigen Gebührenliste oder Mietvertrag; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind. Bei Falschbetankung haftet der Mieter für Reparatur- und Folgekosten.


3. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter notwendige Kosten für Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger/-frostschutz) bis zu einer Höhe von 8 % der jeweiligen Netto-Monatsmiete zu tragen.


4. Reparaturen und Wartungen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch CarVia beauftragt oder durchgeführt werden. Nach Rückgabe festgestellte Schäden kann CarVia mit der Kaution verrechnen; auf Wunsch legt CarVia Kostenvoranschlag/Rechnung offen.

B: Reservierungen, Buchungen, Bonitätsprüfung


1. Wird das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, entfällt die Reservierungsbindung.


2. Die maximale Anmietdauer bei einer Online-Buchung beträgt 27 Tage. Bis zu sieben Tage vor Mietbeginn kann kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Danach ist bis zu einer Stunde vor Mietbeginn eine Stornierung/Umbuchung gegen eine Gebühr in Höhe von 30 % des ursprünglichen Gesamtmietpreises (inkl. gebuchter Extras und Zusatzleistungen) möglich. Bei Nichtabholung binnen einer Stunde nach der vereinbarten Uhrzeit wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia keine oder geringere Kosten entstanden sind. Stornierungen sind schriftlich an:


CarVia GmbH
Fraunhoferstr. 23H
80469 München
oder per E‑Mail an [email protected] zu richten.


3. Zur Risiko- und Betrugsprävention kann CarVia Bonitätsauskünfte (z. B. der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) einholen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO). Einzelheiten – einschließlich Scoring, Datenquellen und Ihrer Rechte – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (Abschnitt „Bonität/SCHUFA“).

C: Vorlage von Dokumenten, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzung, Auslandsfahrten


1. Bei Übergabe sind eine im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Ausweisdokument sowie – bei Online-Zahlung – das verwendete Zahlungsmittel vorzulegen. Mindestalter und Besitzdauer der Fahrerlaubnis richten sich nach der gebuchten Fahrzeugkategorie. Bei Nichtvorlage ist CarVia zum Rücktritt berechtigt; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.


2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. von den im Mietvertrag benannten Fahrern geführt werden. Weitere Fahrer sind nur nach vorheriger Eintragung gegen Gebühr zugelassen und müssen den Führerschein im Original bei Abholung vorlegen.


3. Firmenkunden haben eigenständig die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der berechtigten Fahrer zu prüfen.


4. Der Mieter hat das Handeln berechtigter Fahrer wie eigenes zu vertreten.


5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und gemäß gesetzlichen/behördlichen Vorschriften genutzt werden; die StVO ist jederzeit einzuhalten. Verboten sind insbesondere gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung, Straftaten, sowie die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe.


6. Motorsporteinsätze, Rennstreckenfahrten (einschließlich für das allgemeine Publikum freigegebene „Touristenfahrten“ wie auf dem Nürburgring oder Hockenheimring), organisierte Sportwagentouren auf öffentlichen Straßen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sind untersagt und führen zum Verlust von jeglichem Versicherungsschutz. Bei Verstößen schuldet der Mieter aufgrund des hohen Risikos einen pauschalierten Schadensersatz von 5.000 EUR, wobei CarVia den Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens. Bei einer nicht gestatteten Weitervermietung kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR verlangen.


7. Es gilt die 0,0 ‰‑Grenze; das Fahren unter Alkohol- oder sonstigem Berauschungsmitteleinfluss ist verboten.


8. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung verpflichtet.


9. Auslandsfahrten sind grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht im Mietvertrag ausdrücklich für bestimmte Länder gestattet sind. Außerhalb Deutschlands/Österreichs/der Schweiz sind überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z. B. bewachte Parkplätze, Lenkradkralle). Zuwiderhandlungen können Leistungsfreiheit und Regressansprüche begründen.


10. Verstöße gegen C.2, C.3, C.5, C.6, C.7, C.8 oder C.9 berechtigen CarVia zur fristlosen Kündigung bzw. zum Rücktritt; Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von CarVia bleiben unberührt.

D: Mietpreis, Gebühren, Einweg


1. Wird das Fahrzeug nicht an der Anmietstation gemäß Mietvertrag zurückgegeben, ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. zur Zahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.


2. Der Mietpreis setzt sich aus Basismiete, Sonderleistungen (z. B. Zusatzkilometer, Einweg, Betankung/Kraftstoff, Service- und Mautgebühren, Zubehör, Zustellung/Abholung) sowie ggf. Standortzuschlägen zusammen. Die jeweils gültigen Entgelte ergeben sich aus der Gebührenliste. Sonderpreise/Preisnachlässe gelten nur bei fristgerechter Zahlung.


3. Zustellungen/Abholungen werden gemäß Vereinbarung berechnet.


4. Wird bei einer vereinbarten Einwegmiete an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort abgegeben, fällt eine zusätzliche Gebühr nach Vereinbarung an.


5. Sonstige Gebühren (Auszug):
a) Rückführung: 250,00 EUR zzgl. 2,50 EUR je km;
b) Sonderreinigung: 179,00 EUR oder nach Aufwand;
c) Schlüsselverlust: 950,00 EUR oder nach Aufwand, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach. Regelungen zu „Verspäteter Rückgabe/Vorenthaltung“ ergeben sich aus J.6.

E: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Kaution, Kündigung bei Verzug


1. Der Mietpreis (zzgl. Nebenentgelte und gesetzlicher Umsatzsteuer) ist im Voraus, spätestens bei Fahrzeugabholung, für den vereinbarten Mietzeitraum zu zahlen; Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

2. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch (PDF) an die hinterlegte E‑Mail‑Adresse übermittelt. Auf Wunsch stellt CarVia eine Papierrechnung aus; hierdurch entstehende angemessene Zusatzkosten (Porto/Papier) trägt der Mieter. Der Mieter stellt den elektronischen Zugang sicher.

3. Zu Mietbeginn ist eine Kaution in der bei Buchung sowie im Mietvertrag ausgewiesenen Höhe zu leisten. CarVia ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt anzulegen; eine Verzinsung erfolgt nicht. CarVia kann eine Sicherheitsleistung auch nach Mietbeginn nachfordern.

4. Mangels abweichender Vereinbarung werden Miete, Nebenentgelte und Kaution vom angegebenen Zahlungsmittel abgebucht. Belastungen können bis zu 12 Monate nach Rückgabe erfolgen (z. B. Maut, Bußen, Schäden).

5. CarVia kann die Kaution im Rahmen einer Händleranfrage im Kreditrahmen der Kreditkarte blockieren lassen.

6. Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, ist CarVia berechtigt, fristlos zu kündigen; bei Mietdauern über 27 Tagen genügt erheblicher Teilverzug für die fristlose Kündigung.

7. Weist das zurückgegebene Fahrzeug während der Mietzeit entstandene Schäden auf, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet; CarVia ist befugt, Reparaturkosten mit der Kaution zu verrechnen.

F: Versicherung


1. Für das Fahrzeug besteht Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € je Schadensereignis, maximal 8 Mio. € je geschädigte Person; Geltungsbereich: Europa einschließlich EU‑Gebiete.

2. Die Nutzung für erlaubnispflichtige Gefahrguttransporte gemäß § 7 GefahrgutVStr ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflichten, Obliegenheiten

1. Nach Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sind unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; dies gilt auch bei geringfügigen oder selbstverschuldeten Unfällen, mit und ohne Mitwirkung Dritter.

2. Jegliche Beschädigung ist CarVia unverzüglich telefonisch und schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren.

3. Der Mieter/Fahrer hat an der Aufklärung mitzuwirken, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und den Unfallort nicht zu verlassen, bevor wesentliche Feststellungen getroffen wurden bzw. CarVia hierzu Gelegenheit hatte.

4. CarVia behält sich vor, Fahrzeuge mittels handelsüblicher Telematik-/Ortungssysteme zu lokalisieren. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

H: Haftung der Vermieterin

1. CarVia haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; ferner bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden).

2. Für im Fahrzeug zurückgelassene Sachen haftet CarVia nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

I: Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Vertragsverletzungen haften Mieter/Fahrer nach den allgemeinen Regeln. Keine Haftung besteht, wenn die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ist.

2. Der Mieter kann gegen besonderes Entgelt eine vertragliche Haftungsfreistellung nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung vereinbaren. Bei Vorsatz besteht kein Schutz; bei grober Fahrlässigkeit ist CarVia zur anteiligen Kürzung entsprechend dem Verschuldensgrad berechtigt. Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (insb. nach G) entfällt der Schutz; bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ist CarVia zur Kürzung berechtigt, es sei denn, die Verletzung war weder für Eintritt/Feststellung noch für den Umfang der Freistellung ursächlich (ausgenommen Arglist). Die Haftungsfreistellung gilt nur während der Mietzeit; die Höhe des Selbstbehalts ergibt sich aus dem Mietvertrag.

3. Der Mieter haftet unbeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen und stellt CarVia von Bußen/Gebühren frei. Für behördliche Anfragen erhebt CarVia eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR (DE) bzw. 45,00 EUR (Ausland), es sei denn, der Mieter weist einen geringeren Aufwand nach; weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.

4. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (insbesondere aufgrund verrutschter Ladung) sind keine Unfallschäden.

5. Mautgebühren sind vom Mieter rechtzeitig und vollständig zu entrichten; CarVia ist von entsprechenden Forderungen freizustellen.

6. Die Regelungen gelten auch für berechtigte Fahrer; die vertragliche Haftungsfreistellung wirkt nicht zugunsten unberechtigter Nutzer.

J: Rückgabe des Fahrzeugs

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Das Fahrzeug ist zum Mietende in vertragsgemäßem Zustand, am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

3. Übermäßige Verschmutzung/Geruchsbeeinträchtigung (insbesondere nach Rauchen oder Tiertransport) berechtigen zur Berechnung von Sonderreinigungskosten nach Aufwand oder gemäß Gebührenliste.

4. Sondertarife gelten nur für den vereinbarten Zeitraum; bei Über- oder Unterschreitung gilt der Normaltarif für den gesamten Zeitraum.

5. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

6. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des am Rückgabetag gültigen Tagestarifs pro angefangene 24 Stunden. Zusätzlich kann CarVia nachgewiesene Mehrkosten (Disposition, Ersatzanmietung, Abschlepp-/Rückführungskosten) verlangen. Die Nutzungsentschädigung ist auf maximal drei Tagesmieten begrenzt, es sei denn, CarVia weist einen höheren Schaden nach. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.

7. Erforderliche Rückführungen zur Anmietstation werden gemäß Gebührenliste zzgl. notwendiger Zusatzkosten berechnet.

8. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich CarVia Strafanzeige und Sicherstellung vor.

K: Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen; CarVia kann aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen (insb. Verstöße gegen C).


2. Bestehen mehrere Mietverträge, kann CarVia weitere Verträge nur kündigen, wenn schwerwiegendes, treuwidriges Verhalten des Mieters vorliegt und die Fortsetzung nach Interessenabwägung unzumutbar ist (z. B. vorsätzliche Beschädigung, Betrugsversuch, wiederholter erheblicher Zahlungsverzug).


3. Nach Kündigung sind Fahrzeug, Papiere, Zubehör und sämtliche Schlüssel unverzüglich herauszugeben.

L: Einzugsermächtigung


Der Mieter ermächtigt CarVia sowie deren Inkassobevollmächtigte, sämtliche Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Forderungen von den im Mietvertrag angegebenen bzw. nachträglich oder zuvor benannten Zahlungsmitteln abzubuchen.

M: Datenschutzklausel


Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die CarVia GmbH. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung sowie zur Betrugsprävention. Einzelheiten – einschließlich Bonitätsprüfung (SCHUFA), Einsatz von Telematik/GPS, Zahlungsdienstleistern und Ihrer Rechte – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

N: Allgemeine Bestimmungen


1. Aufrechnung gegenüber Forderungen von CarVia ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; Verbraucherrechte aus § 320 BGB bleiben unberührt.


2. Sämtliche Rechte und Pflichten gelten zugunsten und zulasten berechtigter Fahrer.


3. Soweit diese AVB keine Regelungen enthalten, gelten die Vorschriften des VVG und die AKB entsprechend.


4. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. CarVia ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

O: Gerichtsstand, Schriftform, Vertragssprache


1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.


2. Gerichtsstand ist – sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist – München; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


3. Vertragssprache ist Deutsch; bereitgestellte Übersetzungen sind unverbindlich, maßgeblich ist die deutsche Fassung.


4. CarVia kann Gebührenlisten und AVB mit Wirkung für zukünftige Verträge anpassen und veröffentlicht Änderungen rechtzeitig vor Geltung.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen


Bei zeitgebundenen Mietverträgen über Kraftfahrzeuge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – CarVia Share (Carsharing)


Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die digitale Anmietung von Fahrzeugen der CarVia GmbH („CarVia Share“) mittels CarVia Smartphone-App.

A: Mietbeginn, Kontrollen, Vermittlung


1. Der kostenpflichtige Mietzeitraum beginnt, wenn der Mieter das Fahrzeug über die App öffnet und damit zugänglich macht. Die Miete kann bis zu 27 Tage dauern; § 545 BGB findet keine Anwendung.


2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass durch das Zugänglichmachen Dritten nicht die Führung des Fahrzeugs ermöglicht wird.


3. Der Mieter überprüft bei jeder Miete den Zustand des Fahrzeugs. Vorschäden sind in der App dokumentiert; neue, erkennbare Schäden sind unverzüglich zu melden.


4. Wurde die Miete über einen Partner vermittelt, wird CarVia Vertragspartner des Mieters; ergänzend können die AGB des Partners Anwendung finden.

B: Beendigung der Miete, Rückgabezonen, Parken, Infotainment-Daten


1. Die Beendigung der Miete und die Rückgabe sind innerhalb des Geschäftsgebiets möglich; darüber hinaus kann CarVia Sonderzonen definieren, in denen eine Rückgabe gegen zusätzliche Gebühr zulässig ist. Eine Beendigung außerhalb des Geschäftsgebiets bzw. der Sonderzonen ist nicht möglich. Geschäftsgebiet/Sonderzonen sind in der App einsehbar.


2. Das Fahrzeug ist zur ordnungsgemäßen Beendigung im Geschäftsgebiet/Sonderzone auf einem zulässigen Stellplatz im öffentlichen Straßenverkehr abzustellen und per App zu verschließen. Bei nicht zulässiger Rückgabe wird in der App auf die Unmöglichkeit hingewiesen; im Notfall ist der Support zu kontaktieren.


3. Innerhalb des Geschäftsgebiets ist das Abstellen auf Flächen mit tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkungen nur zulässig, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen wirksam wird. Abschlepp-, Buß- und Folgekosten trägt der Mieter.


4. Lässt sich die Miete über die App trotz erfüllter Voraussetzungen nicht beenden, ist unverzüglich die Servicehotline zu kontaktieren.


5. Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein; Licht ist auszuschalten bzw. auf „Auto“ zu stellen. Schlüssel (falls vorhanden) sind in der vorgesehenen Halterung zu belassen; persönliches Eigentum ist zu entfernen; Zubehör und Fahrzeugdokumente verbleiben im Fahrzeug. Außerhalb des Geschäftsgebiets kann der P‑Modus genutzt werden (ohne Mietende).


6. Durch Kopplung des Mobiltelefons (z. B. Bluetooth) oder Nutzung des Infotainments/Navigationssystems können personenbezogene Daten im Fahrzeug gespeichert werden. CarVia löscht diese Daten nicht; der Mieter ist für die Löschung verantwortlich (z. B. Werkseinstellungen).


7. Bei Rückgabe muss die Restreichweite – unabhängig vom Antrieb – mindestens 15 km betragen. Andernfalls haftet der Mieter für Folgekosten (z. B. Abschleppen) und etwaige Ausfallkosten, es sei denn, er weist nach, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.


8. Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der maximalen Mietzeit nicht zurück, schuldet er eine Nutzungsentschädigung gemäß J.3.

C: Zahlungsmodalitäten, elektronische Rechnung, Kaution/Autorisierung, Forderungsabtretung, Bonität


1. Rechnungen werden grundsätzlich digital an die im Profil hinterlegte E‑Mail‑Adresse versandt; auf Wunsch Papierrechnung gegen angemessene Zusatzkosten.


2. Die Abwicklung der Zahlungsarten Kreditkarte und SEPA‑Lastschrift erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd., nach deren Bedingungen. CarVia bleibt Ansprechpartner für Leistung, Reklamation, Widerruf und Gutschriften. Rücklastschriftkosten trägt der Mieter, sofern zu vertreten.


3. Bei Registrierung bzw. Mietbeginn ist eine Kaution gemäß Tarifseite zu leisten; bei Überschreitung dieser Kaution durch Nutzungskosten kann CarVia eine angemessene Anpassung/erneute Autorisierung verlangen. Scheitert diese, ist CarVia zur fristlosen Kündigung bzw. zum Rücktritt berechtigt; der Mieter trägt dadurch entstehende Kosten (z. B. Vor‑Ort‑Einsatz, Rückführung). Keine getrennte Anlage/Verzinsung; CarVia kann die Kaution im Kreditrahmen blockieren.


4. Mangels abweichender Abrede werden Miete, Gebühren und Kaution über das ausgewählte Zahlungsmittel belastet.


5. CarVia kann Forderungen an Dritte abtreten; der Mieter wird informiert. Nach Abtretung ist schuldbefreiende Leistung nur an den Abtretungsempfänger möglich.


6. CarVia kann zur Prävention von Zahlungsausfällen Bonitätsprüfungen durchführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO); Details siehe Datenschutzerklärung.

D: Sicherheit von Zugangsdaten, Fahrerlaubnis, Anzeigepflichten


1. Der Mieter hat sein Passwort und Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen; eine Weitergabe – auch an Familien- oder Haushaltsangehörige – ist unzulässig.


2. Der Mieter weist bei Registrierung seine Fahrerlaubnis nach, führt sie bei jeder Fahrt mit und bestätigt vor Fahrtbeginn in der App. CarVia kann regelmäßige Re‑Verifikationen verlangen.


3. Entzug/Einschränkung der Fahrerlaubnis, Fahrverbote oder Sicherstellungen sind unverzüglich telefonisch (+49 89 954 573 641) und per E‑Mail ([email protected]) anzuzeigen. Ab Eintritt ist eine Nutzung strikt untersagt; das Konto kann bis zur Wiedererteilung ruhen.

E: Erlaubte Nutzungen, Fahrten außerhalb Deutschlands


1. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden; Zusatzfahrer sind im Share‑Modell nicht zugelassen.


2. Die Nutzung ist nur im öffentlichen Straßenverkehr zulässig; unzulässig sind u. a. gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung, Straftaten, Beförderung gefährlicher Stoffe sowie der Transport von Kindern ohne geeignete Rückhaltesysteme. Im Fahrzeug ist das Rauchen untersagt.


3. Motorsportliche Nutzungen, Rennstreckenfahrten (einschließlich „Touristenfahrten“) sowie Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sind untersagt. Bei Verstößen schuldet der Mieter einen pauschalierten Schadensersatz 5000 EUR, wobei CarVia den Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.


4. Ladung ist gesetzes- und herstellerkonform zu sichern.


5. Lokale Parkregeln sind einzuhalten; außerhalb des Geschäftsgebiets trägt der Mieter die Parkverantwortung.


6. Auslandsfahrten sind in die Schweiz, nach Österreich und Italien zulässig. Die Rückgabe hat im Anmietland zu erfolgen. Zuwiderhandlungen können Rückführungs-/Abschlepp- und Ausfallkosten auslösen, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach.


7. Verstöße können fristlose Kündigung/Rücktritt rechtfertigen; Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen; Ansprüche von CarVia bleiben unberührt.

F: Zustand, Warnmeldungen, Tanken/Laden


1. Der Mieter behandelt das Fahrzeug schonend und prüft den verkehrssicheren Zustand; es gilt Nichtraucherpflicht.


2. Bei Warnmeldungen/ungewöhnlichen Geräuschen ist unverzüglich der Support zu kontaktieren; eigenmächtige Eingriffe sind untersagt.


3. Tanken/Laden erfolgt auf Kosten von CarVia mit der im Fahrzeug befindlichen Tank-/Ladekarte bzw. über die App. Die Karte ist nach Nutzung zurückzulegen; andernfalls kann die Mietbeendigung blockiert sein. Tank-/Ladevorgänge außerhalb des Partnernetzes werden gegen Vorlage des Belegs erstattet; eine Servicegebühr gemäß Gebührenliste kann anfallen und entfällt, wenn der Mieter den Nichtverschuldens- oder Minderkosten-Nachweis erbringt.


4. Missbrauch der Tank-/Ladekarte kann einen pauschalierten Schadensersatz bis zu 150 € zzgl. tatsächlich angefallener Fremdbezüge auslösen; beiderseitige Nachweisöffnung.


5. Beim Laden sind Bedienungsanleitungen und Hinweise zu beachten; nur unbeschädigtes, zertifiziertes Zubehör ist zu verwenden.

G: Verhalten bei Schäden, Defekten und Unfällen


1. Diebstahl, Unfälle, Schäden und Defekte sind unverzüglich telefonisch zu melden; bereits bei Mietbeginn festgestellte Schäden sind ebenfalls zu melden.


2. Unfälle/Diebstähle/Wild-/Feuerschäden sind polizeilich aufzunehmen; verweigert die Polizei die Aufnahme, ist CarVia zu informieren und deren Weisungen sind zu befolgen. Entfernen vom Unfallort ist erst nach Aufnahme/Abstimmung zulässig; Ausnahmen gelten bei Verletzung oder höherer Gewalt.


3. Der Mieter gibt keine Haftungszusagen gegenüber Dritten ab.


4. CarVia stellt ein Schadensformular bereit, das binnen sieben Tagen nach dem Unfall vollständig zurückzusenden ist (Versandtag maßgeblich). Fehlt das Formular, ist binnen sieben Tagen ein eigener Bericht (Datum/Ort/Beteiligte/Hergang) einzureichen. Andernfalls kann die Regulierung abgelehnt werden; eine entsprechende Kostenbelastung ist möglich.


5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug stehen CarVia zu; irrtümlich an den Mieter ausgekehrte Leistungen sind weiterzuleiten.


6. Der Mieter teilt auf Verlangen den Standort mit und ermöglicht die Besichtigung.


7. Werkstattwahl und Reparatur liegen ausschließlich bei CarVia.


8. Support-/Pannenfahrten können gemäß Gebührenliste berechnet werden – auch bei Selbstbehalt 0 €.

H: Versicherungsschutz


1. Das CarVia Auto ist mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, und enthält eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf max. 8 Mio. EUR.


2. Erlaubnispflichtige Gefahrguttransporte sind ausgeschlossen.


3. Der Mieter zeigt Ansprüche Dritter unverzüglich an; CarVia ist bevollmächtigt, Ansprüche abzuwehren/zu erfüllen und hierzu Erklärungen abzugeben; der Mieter erteilt erforderliche Vollmachten und Auskünfte.


4. Maut ist vom Mieter zu entrichten; Freistellung auf erstes Anfordern.

I: Haftung des Mieters; Verkehrsverstöße


1. Bei Schäden am Auto, Verlust vom Auto und Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt wurde. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

2. Eine Haftung für Schäden aus Unfall, Brand und Fahrzeugverlust kann vom Mieter durch Vereinbarung einer Haftungsfreistellung und Zahlung des dafür vereinbarten Entgelts auf einen Selbstbehalt reduzieren oder ausschließen. Diese Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Der Mieter haftet pro einzelnem Schadenereignis bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts wird dem Mieter in der App vor Abschluss des Mietvertrags angezeigt. Der Mieter hat in der App vor dem Start der Miete eine Möglichkeit die Selbstbeteiligung gegen ein Entgelt zu reduzieren.  Eine zwischen den Parteien vereinbarte Haftungsfreistellung greift nicht für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie alle Kosten, die aufgrund des Schadens entstanden sind, zum Beispiel die Rückführung oder der Austausch vom Fahrzeug. Etwaige Gebühren sind in der Gebührenliste aufgeführt. 

3. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. CarVia ist ebenso berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

4. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht im Übrigen auch nicht, wenn eine vom Mieter zu erfüllender Obliegenheit, insbesondere nach den Abschnitten E bis G dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter zu erfüllender Obliegenheit ist CarVia berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Abweichend von Hier Erwähntem bleibt der Anspruch des Mieters auf Haftungsfreistellung bestehen, soweit die Verletzung einer Obliegenheit des Mieters weder

a) für den Eintritt oder die Feststellung des Haftungsfreistellungsfalles noch

b) für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungsverpflichtung von CarVia ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.

5. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er während der Anmietung oder beim Abstellen des Autos verursacht. Der Mieter stellt CarVia auf erstes Anfordern von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich solcher Verstöße von CarVia erhoben werden. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, welcher CarVia für die Bearbeitung von derartigen Bescheiden und Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an CarVia richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR bei inländischen Anfragen und 45,00 EUR bei Anfragen aus dem Ausland, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. CarVia ist es gestattet, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

6. Besteht keine vertragliche Haftungsfreistellung für den Mieter und hat er einen Unfall selbst verschuldet herbeigeführt, aufgrund dessen das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig ist, hat der Mieter die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Reparaturbetrieb zu tragen. Im Fall eines Teilverschuldens hat er die Kosten entsprechend anteilig zu tragen.

7. Bei Beschädigung oder gar Verlust des Ladekabels für E-Fahrzeuge leistet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz, indem er die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Kabels als Pauschalbetrag gemäß Preisliste CarVia (siehe https://www.carvia.de/share/carsharing-gebuehren) erstattet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass CarVia kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. CarVia ist es gestattet, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

J: Kündigung; App‑Sperre; Vorenthaltung


1. Mieter und CarVia sind zur Kündigung nach Gesetz berechtigt. CarVia kann bei wichtigem Grund außerordentlich kündigen (insb. erhebliche Vermögensverschlechterung, nicht eingelöste Lastschriften/Schecks, Zwangsvollstreckung, unsachgemäßer Gebrauch, Unzumutbarkeit wegen Schadenhäufigkeit).


2. Bei außerordentlicher Kündigung kann CarVia den Mieter unverzüglich von der App ausschließen und das Konto löschen; Fahrzeug und Zubehör sind unverzüglich herauszugeben.


3. Bei Vorenthaltung nach Ablauf der vereinbarten/maximalen Mietzeit schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des am Rückgabetag gültigen Tagestarifs pro angefangene 24 Stunden zzgl. nachgewiesener Mehrkosten; Deckelung: drei Tagesmieten, es sei denn, CarVia weist höheren Schaden nach. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten.

K: Einzugsermächtigung, Aufrechnung


1. Der Mieter ermächtigt CarVia und deren Inkassobevollmächtigte, sämtliche Forderungen aus der Miete von den angegebenen Zahlungsmitteln abzubuchen.


2. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Verbraucherrechte aus § 320 BGB bleiben unberührt.

L: Widerspruchsrechte (Werbung/Datenverarbeitung)


Der Mieter kann einer Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO); Kontakt: CarVia GmbH, Fraunhoferstr. 23H, 80469 München; [email protected].

M: Entsprechende Anwendung von VVG und AKB


Soweit nicht geregelt, finden die Vorschriften des VVG und der AKB entsprechende Anwendung.

N: Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand, Vertragssprache


1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. CarVia wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

3. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand in München.

4. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit CarVia im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen unverbindlichen Service von CarVia. Bei Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.