Unser Porsche 911 Totalschaden - Was passiert bei einem Unfall mit einem Mietwagen?
Als Autovermietung haben wir viel mit kleinen Schäden, Pannen und zum Teil leider auch schweren Unfällen zu tun.
Nun hat es leider mal wieder richtig gerumst und ein Mieter hat mit unserem Porsche 911 einen schweren Unfall gehabt.
Wobei ich gleich vorweg sagen darf, dass die involvierten Personen zum Glück deutlich besser weggekommen sind als die Fahrzeuge.
Doch was passiert jetzt eigentlich mit dem Mieter und unserem Mietwagen?
Unfall mit dem Mietwagen - Was muss der Mieter jetzt tun?
Zunächst mal muss man sich natürlich schon am Unfallort richtig verhalten. Das heißt, erstmal allen involvierten Personen helfen und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten sowie, falls nötig, einen Krankenwagen rufen.
Bei allen Mietwagen gilt außerdem die Pflicht, bei jedem Unfall mit anderen Personen die Polizei zu rufen.
Im Anschluss ist es das beste, sofort bei der Autovermietung anzurufen und zu berichten, was passiert ist und wo man sich befindet.
Wenn man unter Schock steht, kann man hierfür auch gerne einen Polizisten oder jemand anderen bitten, dies zu tun.
Das ist deshalb so wichtig & hilfreich, weil wir uns gleich um das Auto kümmern können, sodass Sie eine Sorge weniger haben.
Falls das Auto nicht fahrbereit ist, können wir es zum Beispiel abschleppen lassen.
Wenn Sie also allen Personen geholfen, die Polizei gerufen und uns informiert haben, können Sie sich erstmal vom Schock erholen.
Was passiert mit dem Mietwagen?
Wenn das Auto wie in diesem Fall komplett demoliert und nicht mehr fahrbereit ist, lassen wir den Wagen zu unseren Partnerwerkstätten transportieren. Bei Fahrzeugen von Porsche ist das das nächstgelegene Porsche Zentrum.
Hier schaut sich dann ein Mitarbeiter von uns das Fahrzeug an. Außerdem kommt ein externer Gutachter dazu, der feststellt, wie hoch der Schaden ist.
Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, wird es unabhängig davon, ob es wirtschaftlich Sinn macht das Auto zu reparieren, in diesem Zustand ausgeflottet (verkauft).
Zumindest machen wir das so, weil wir keine Unfallwägen in unserer Mietwagenflotte haben wollen.
Welche Folgen hat das für den Mieter?
Eigentlich hat der Mieter, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hat, keine großen Folgen zu befürchten. Wenn er den Unfall jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, könnte es aber natürlich noch strafrechtliche sowie versicherungstechnische Konsequenzen geben.
War das Verhalten jedoch vor und nach dem Unfall einwandfrei, muss der Mieter im Anschluss die Selbstbeteiligung bezahlen und gegebenenfalls ein paar weitere Kosten wie das Abschleppen des Fahrzeugs. Damit ist er natürlich sehr gut dran, weil der Schaden oft um ein Vielfaches höher ist. Im Beispiel mit unserem Porsche 911 Unfall liegt der Schaden bei über 100.000,00€.
Eine geringe Selbstbeteiligung ist für den Mieter also sehr vorteilhaft.
Für die Autovermietung ist der Schaden deutlich höher
Da Autovermietungen eine besondere Versicherung für Mietwagen brauchen (Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung) oder bei größeren Flotten gar keine Vollkaskoversicherung mehr haben, trifft ein Totalschaden den Vermieter immer sehr hart.
Hier muss oft ein großer Teil des Schadens aus eigener Tasche gezahlt werden.
Außerdem sind die Autos ja auch schon in Zukunft für Kunden verplant, sodass meistens in Windeseile für Ersatz gesorgt werden muss.
Auch hier bei unserem Porsche 911 wird es sehr schwierig, so schnell wie möglich für Ersatz zu sorgen.
Aber wir sind guter Dinge und hoffen, dass wir solange wie möglich verschont bleiben.